Die Stadt Ennepetal war im Vorfeld grundsätzlich über Rodungsarbeiten informiert und vertrat die Rechtsauffassung, daß diese Rodung nicht genehmigt werden müsse. Der Umfang der Rodung war jedoch wesentlich größer als zuvor besprochen. Die illegale Baufeldräumung wurde Mitte Januar 2026 von uNB (untere Naturschutzbehörde) gestoppt und 3 Tage vor Ende Februar wieder freigegeben. In diesen 3 Tagen wurden alle für eine umfassende ASP (Artenschutzprüfung) erforderlichen Beweise vernichtet. Was danach noch hätte gefunden werden können, wurde durch Umschichtungen der gefällten Bäume und späteren Abtransport an einen unbekannten Zielort beseitigt.
Das ganze geschah vor folgenden Hintergrund:
- mit Datum vom 26. Januar 2026 lag das ASP I Gutachten vor.
- Auf Seite 27 im Kapitel „Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung“ steht folgender Satz:
- Somit ist die Durchführung einer Artenschutzprüfung der Stufe II mit einer vertiefenden Art‐für‐Art Betrachtung erforderlich.
- Auf die Frage eines Anwohners nach dem Umgang der Stadtverwaltung mit den gefällten Bäumen wurde folgende Antwort gegeben (Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 12. März 2026):
- Zitat: „Herr Heimhardt antwortet, dass die untere Naturschutzbehörde dafür zuständig sei. Die Artenschutzprüfung II werde nun durchgeführt, und die Ergebnisse würden dann mit in das Verfahren einfließen.“
