Fakten statt Ausweichen
Die höhere Naturschutzbehörde (hNB) hat in ihrem Schreiben vom 26. Februar 2026 (Aktenzeichen: 51.01.04.04 26) unmissverständlich klargestellt: Bei dem Baumbestand auf der 1,5 ha großen Fläche am Haus Bergfried handelt es sich um „Wald“ nach dem Landesforstgesetz (LFoG). Dieser wurde ohne die erforderliche Genehmigung für eine Baufeldräumung – zur Vorbereitung des geplanten Baues von Ein- und Mehrfamilienhäusern – gefällt.
Trotz dieser amtlichen Feststellung wird dieser Waldstatus in den städtischen Planungen konsequent umschifft, um rechtliche Hürden wie die notwendige Waldumwandlungsgenehmigung und forstliche Kompensationsverpflichtungen zu vermeiden.
Wir als Bürgerinitiative lassen das nicht länger unbeantwortet. Mittlerweile fordern 96 Unterzeichner aus der direkten Nachbarschaft gegenüber Wald und Holz NRW, die Wiederaufforstung der Fläche nach § 25a LFoG. Wir fordern die Stadt Ennepetal dazu auf, den Waldstatus endlich als gegeben anzuerkennen und den Schutz der Natur entschieden über spekulative Bebauungsabsichten zu stellen.


